Wir glauben an klare Worte – auch im Kleingedruckten. Diese AGB definieren den Rahmen unserer Zusammenarbeit als Boutique-Personalberatung der Familie Steiner. Wo es sinnvoll war, haben wir Juristendeutsch durch verständliche Sprache ersetzt. Im Zweifel gilt jedoch die juristisch präzise Formulierung.
§1 Geltungsbereich
§1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SteinerSearch GmbH (nachfolgend „SteinerSearch", „wir") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Mandant").
§1.2
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §1 KSchG. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
§1.3
Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Mandate, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
§2 Vertragspartner
Ihre Vertragspartnerin
SteinerSearch GmbH
DC Tower 1, Donau-City-Straße 7
1220 Wien · Österreich
FN 512887k · Handelsgericht Wien · UID ATU72145830
Vertretungsbefugte Geschäftsführerin: Julia Steiner
§3 Leistungen von SteinerSearch
§3.1
Gegenstand der Tätigkeit von SteinerSearch ist die Personalberatung, insbesondere Executive Search, Direktansprache von Fach- und Führungskräften, Personalvermittlung, Arbeitskräfteüberlassung sowie HR-Beratung.
§3.2
Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den Standards der Berufsgruppe Personalberatung Österreich (BPD). Wir schulden ein qualifiziertes Bemühen, jedoch keinen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§3.3
Unsere Kerndienstleistungen umfassen:
- Executive Search — diskrete Direktansprache von Top-Führungskräften (C-Level, Vorstand, Aufsichtsrat)
- Professional Search — Vermittlung von Fach- und Spezialistenpositionen im mittleren Management
- Talent-Pool — Zugriff auf vorqualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten aus unserem kuratierten Netzwerk
- HR-Beratung — strategische Beratung zu Talent-Strategie, Vergütungsmodellen und Onboarding
- Arbeitskräfteüberlassung — temporäre Besetzung von Schlüsselpositionen gemäß AÜG
§4 Vertragsabschluss
§4.1
Der Mandatsvertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines Mandatsangebotes („Search Brief") oder durch ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung zustande. E-Mail genügt der Schriftform.
§4.2
Übermittelt der Mandant – auch ohne ausdrücklichen schriftlichen Vertrag – Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile oder Suchaufträge und werden diese von uns bearbeitet, gilt das Mandat als konkludent erteilt zu den Konditionen dieser AGB.
§5 Mitwirkungspflichten des Mandanten
§5.1
Der Mandant stellt SteinerSearch alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung – insbesondere Anforderungsprofil, Vergütungsrahmen, Reporting-Linien und Unternehmenskontext.
§5.2
Der Mandant ist verpflichtet, vorgestellte Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb von fünf Werktagen mit qualifiziertem Feedback zu bewerten und zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, sofern grundsätzliches Interesse besteht.
§5.3
Vorgestellte Profile sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte (einschließlich konzernverbundener Unternehmen außerhalb des Mandats) weitergegeben werden.
§6 Honorar
§6.1
Das Honorar von SteinerSearch bemisst sich am vereinbarten Bruttojahreszielgehalt der zu besetzenden Position (Fixum + variable Bestandteile + geldwerte Vorteile). Es wird in drei Raten („Retainer-Modell") fällig:
| Rate | Fälligkeit |
| 1. Rate (1/3) — Engagement Fee | bei Mandatserteilung |
| 2. Rate (1/3) — Shortlist Fee | bei Vorlage der Shortlist (in der Regel 4–6 Wochen nach Mandatserteilung) |
| 3. Rate (1/3) — Placement Fee | bei Vertragsunterzeichnung der Kandidatin/des Kandidaten |
§6.2
Das Standardhonorar beträgt – sofern nicht abweichend vereinbart – 30 % des Bruttojahreszielgehalts für Executive-Search-Mandate (C-Level), 27 % für Senior-Management-Positionen und 25 % für Professional-Search-Mandate. Mindesthonorar pro Mandat: EUR 18.000 netto.
§6.3
Verauslagte Reisespesen, Hintergrundchecks und Assessment-Center werden gegen Beleg gesondert in Rechnung gestellt und sind im Honorar nicht enthalten.
§6.4
Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§7 Zahlungsbedingungen
§7.1
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§7.2
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§456 UGB) sowie Mahnspesen gemäß §1333 Abs. 2 ABGB berechnet.
§7.3
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§8 Garantie & Nachbesetzung
SteinerSearch Garantie
Sollte eine durch uns vermittelte Kandidatin oder ein vermittelter Kandidat innerhalb der vereinbarten Probezeit – längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten ab Eintrittsdatum – aus Gründen ausscheiden, die nicht im Einflussbereich des Mandanten liegen, suchen wir einmalig kostenfrei Ersatz.
§8.1
Die Nachbesetzungsgarantie gilt unter der Voraussetzung, dass das ursprüngliche Honorar vollständig bezahlt wurde und der Mandant SteinerSearch unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Dienstverhältnisses, schriftlich informiert.
§8.2
Ausgeschlossen sind Fälle der Insolvenz des Mandanten, betriebsbedingte Kündigungen, einvernehmliche Auflösungen sowie Änderungen des ursprünglichen Aufgabenprofils.
§9 Exklusivität & Off-Limits-Regel
§9.1
Mandate werden grundsätzlich auf Exklusivbasis bearbeitet. Der Mandant verpflichtet sich, während der Laufzeit des Mandats keine weiteren Personalberatungen für dieselbe Position zu beauftragen.
§9.2
Off-Limits-Regel: Wir sprechen aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Mandanten für die Dauer von 24 Monaten nach Mandatsabschluss nicht aktiv an – ausgenommen sind Initiativbewerbungen und Kandidatinnen/Kandidaten aus unserem bestehenden Talent-Pool.
§10 Vertraulichkeit
§10.1
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu strenger Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Mandats bekannt gewordenen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Vergütungsstrukturen und personenbezogene Daten von Kandidatinnen und Kandidaten.
§10.2
Diese Verpflichtung besteht über das Ende des Mandats hinaus zeitlich unbegrenzt fort.
§10.3
SteinerSearch ist berechtigt, den Mandanten – nach erfolgreicher Vermittlung und mit dessen schriftlicher Zustimmung – als Referenz auf der Website oder in Marketingmaterialien zu nennen.
§11 Haftung
§11.1
SteinerSearch haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen.
§11.2
Die Haftung ist der Höhe nach auf das jeweils im konkreten Mandat vereinbarte Nettohonorar begrenzt. Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§11.3
Wir prüfen die Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten mit kaufmännischer Sorgfalt, übernehmen jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit. Die Endauswahl und Einstellungsentscheidung verbleibt ausschließlich beim Mandanten.
Hinweis zur Eigenverantwortung
Die Auswahl und Einstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten ist eine unternehmerische Entscheidung des Mandanten. SteinerSearch unterstützt diese Entscheidung mit höchster Sorgfalt – kann aber den Charakter, die kulturelle Passung und die langfristige Entwicklung einer Person naturgemäß nicht garantieren.
§12 Vertragslaufzeit & Kündigung
§12.1
Mandate können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§12.2
Bei Kündigung durch den Mandanten bleibt die Engagement Fee (1. Rate) in voller Höhe geschuldet. Bereits erbrachte Zwischenleistungen (z. B. Long-/Shortlist) werden anteilig nach Aufwand abgerechnet.
§12.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§13 Schlussbestimmungen
§13.1
Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
§13.2
Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
§13.3
Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§13.4
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§13.5
Streitbeilegung. Vor Anrufung eines Gerichts werden die Parteien sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen. Hinweise zur EU-Streitbeilegung finden Sie im
Impressum.